Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 2 W 170/06 - 21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kostenerstattung nach Rücknahme einer aus Fristwahrungsgründen eingelegten Berufung: Erstattungsfähige Verfahrensgebühr des Beklagtenanwalts aufgrund der Bestellung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einlegung einer Berufung nur zur Fristwahrung
- Judicialis
ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569; ; RVG § 2 Abs. 2; ; RVG § 19
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 24.08.2004 - 9 O 126/04
- OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 2 W 170/06 - 21
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02
Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 2 W 170/06
Die Beratung in Angelegenheiten der Berufungsinstanz gehört nämlich nicht zu den Tätigkeiten, die von der Gebühr des im vorangegangenen Rechtszug tätigen Rechtsanwalts abgedeckt ist (vgl. BGH, NJW 2003, 756).
- OLG Frankfurt, 27.04.2010 - 11 W 59/09
Vergütung des Rechtsanwalts des Berufungsbeklagten bei Berufungsrücknahme vor …
Die Zuerkennung der Gebühr ist begründet, weil der Berufungsbeklagte nach Einlegung der Berufung seinerseits anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und nach Rücknahme der Berufung grundsätzlich Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten beanspruchen kann (BGH, NJW 2007, 3723; OLG Karlsruhe, JurBüro 2008, 540 zit. nach juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 1096; KG, RPfleger 2005, 569; zur BRAGO: OLG Köln, OLGR 2003, 223). - OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 11 W 19/07 Die verminderte Verfahrensgebühr gem. Nr. 3201 VV-RVG setzt nämlich nicht voraus, dass in der Sache selbst Anträge gestellt werden oder Sachvortrag erfolgt ( OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 1096f).
- OLG Karlsruhe, 06.04.2009 - 13 W 9/09
Erstattung der Kosten des Prozessbevollmächtigten des Berufungsbeklagten
Die verminderte Verfahrensgebühr setzt nämlich nicht voraus, dass in der Sache selbst Anträge gestellt werden oder Sachvortrag erfolgt (OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 1096 f.).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 15.11.2006 - 2 W 170/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Ausnahme vom Grundsatz der Pauschalvergütung für Betreuer bei einem geringen zeitlichen Betreuungsaufwand; Vereinbarkeit der Regelungen über eine Pauschalvergütung im Betreuungsrecht mit der Verfassung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Ausnahme von Pauschalierung, Betreuervergütung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VBVG § 4 § 5
Verfassungsmäßigkeit der ausnahmslosen Pauschalierung der Betreuervergütung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ahrensburg - 81 XVII
- LG Lübeck, 19.07.2006 - 7 T 242/06
- OLG Schleswig, 15.11.2006 - 2 W 170/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 236
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 12.10.2006 - 33 Wx 163/06
Verfassungsmäßige Pauschalisierung des Stundensatzes der Betreuervergütung
Auszug aus OLG Schleswig, 15.11.2006 - 2 W 170/06
Gegen die gesetzliche Regelung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (im Anschluss an BayObLG vom 12.10.2006 - 33 Wx 163/06).Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzliche Regelung bestehen nicht (vgl. dazu die Ausführungen des BayObLG vom 12.10.2006, Az.: 33 Wx 163/06, denen der Senat sich anschließt).
- OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 Sbd 8/06
Zuständigkeitsbestimmung für das Adoptionsverfahren bei einer ausländischem Recht …
Auszug aus OLG Schleswig, 15.11.2006 - 2 W 170/06
Auch wenn - wie hier - aufgrund der konkreten Umständes des Einzelfalles im Abrechnungszeitraum keine oder nur mit wenig Zeitaufwand verbundene Tätigkeiten der Betreuerin erforderlich waren, findet eine Überprüfung der Angemessenheit der Stundenansätze aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelung nicht statt (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2006, 210 für den Fall eines außergewöhnlich hohen Zeitaufwandes).
- BGH, 11.04.2012 - XII ZB 459/10
Betreuervergütung: Berücksichtigung von Gegenansprüchen wegen Schlechterfüllung …
Die Ausübung einer konkreten Betreuungstätigkeit wird bei der pauschalen Vergütung typisierend unterstellt; nicht erforderlich ist, dass der Betreuer in dem zu vergütenden Zeitraum auch tatsächlich für den Betreuten in dem vom Gesetz pauschalierend unterstellten Umfang tätig geworden ist (…Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 53/08 - FamRZ 2008, 1611 Rn. 30; OLG München BtPrax 2007, 129; OLG Schleswig FamRZ 2007, 236). - BGH, 23.01.2008 - XII ZB 176/07
Begriff des Aufenthalts in einem Heim bei Aufenthalt des Pflegebedürftigen in …
Maßgebend dürfte vielmehr insoweit der in § 5 Abs. 2 Satz 2 VBVG vorgesehene Stundenansatz sein; einer Prüfung der Gegebenheiten in der einzelnen Pflegefamilie bedürfte es zur Anwendung des nach § 5 Abs. 2 Satz 2 VBVG höheren Stundenansatzes insoweit nicht (so auch OLG Schleswig FamRZ 2007, 236). - OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 209/06
Kein Untätigkeitseinwand bei Pauschalvergütung des Betreuers
Danach ist es den Gerichten, die über den Vergütungsantrag zu entscheiden haben, verwehrt, den tatsächlichen Zeitaufwand des Betreuers im Einzelfall und damit die Angemessenheit der gesetzlich vorgesehenen Stundenansätze zu überprüfen (vgl. auch OLG Schleswig FamRZ 2007, 236/237).